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Für fast alle Fragen
eine Antwort

Unsere
FAQs

Die ein oder andere Frage können wir Ihnen sicherlich schon hier auf unserer FAQ-Seite beantworten. Für alle weiteren Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, sind wir gerne für Sie da.

Mitgliedschaft

Sie zeichnen einmalig 2 Geschäftsanteile zu je 260,00 €, zzgl. 50,00 € Beitrittsgebühr.
Wir schütten derzeit 3 % Dividende/ Gewinnanteil pro Jahr auf alle Ihre seit Jahresanfang komplett einbezahlten Geschäftsguthaben aus.

Um eine Mitgliedschaft abzuschließen, kommen Sie bitte persönlich zu den Öffnungszeiten auf unsere Geschäftsstelle.
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und Ihre Steuer-Identifikationsnummer bereit.

Ja, Sie können Ihre Anteile mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende (31.12.) schriftlich kündigen.

Sie können das Geschäftsguthaben übertragen, nicht aber Ihre Mitgliedschaftsdauer.

Wohnen

Unsere Reparaturhotline steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung:
0721-98821 55

Bitte wenden Sie sich unter Angabe der Schlüsselnummer und Fabrikatsnummer an:
schadengartenstadt-karlsruhe.de

Wir haben keine Ersatzschlüssel für die von uns vermieteten Wohnungen.

Falls Sie sich ausgeschlossen haben, kontaktieren Sie bitte direkt den Schlüsseldienst.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen Kosten entstehen können, wenn Sie den Schlüssel verlieren, er kaputtgeht oder die Schließanlage ausgetauscht werden muss. Das Anfertigen von Zusatzschlüsseln ist immer kostenpflichtig. Um größere Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die einen Schlüsselverlust abdeckt.

Bitte stellen Sie dafür einen schriftlichen Antrag in unserer Technischen Abteilung.

Sie erhalten von uns dann eine Genehmigung aus der Sie die jeweiligen Bedingungen/ Auflagen entnehmen können.

Hundehaltung ist laut Mietvertrag genehmigungspflichtig. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Rasse.

Leider genehmigen wir keine sog. Listenhunde.

Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit rückgängig zu machen. Es darf nicht zu Beschwerden, Belästigungen oder Schäden und Verunreinigungen durch Ihr Tier kommen.

Kleintieren, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Wellensittich, dürfen auch ohne Genehmigung gehalten werden.

Sollte eine Vertragspartei aus dem Mietvertrag ausscheiden, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeiterin.

Wir benötigen folgende Unterlagen: Antrag zur Entlassung aus dem Mietverhältnis und die Zustimmung der verbleibenden Person, die letzten beiden Einkommensnachweise, sowie die Schufa-Klausel. Zudem ist es notwendig, dass alle an das Mietobjekt gebundenen Geschäftsanteile von dem verbleibenden Mietvertragspartner erbracht sind.

Sobald uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, entscheiden wir über die Entlassung aus dem Mietvertrag.

Falls ein Vertragspartner verstirbt, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Sterbeurkunde an info@gartenstadt-karlsruhe.de oder per Post.

Die Erben eines verstorbenen alleinigen Vertragspartners treten automatisch in das Mietverhältnis ein. Wenn die Wohnung nicht selbst genutzt werden soll, muss sie daher von allen Erben gekündigt werden. Es gilt die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist.

Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis gehen auf die Erben über (zum Beispiel Durchführung von Schönheitsreparaturen, Ausgleich von Mietschulden, Rückbau mietereigene Einbauten etc.).

Die Untervermietung eines Zimmers ist zustimmungspflichtig.

Bitte lassen Sie uns den mit Ihrem Untermieter abgeschlossenen Untermietvertrag zukommen.
WIr berechnen 10% der vereinbarten Untermiete als Untermietzuschlag.

Bitte beachten Sie: die vollständige Untervermietung Ihrer Wohnung/Ihres Hauses ist nicht zulässig und führt zu einer fristlosen Kündigung.

Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Kündigung, unterschrieben von allen Vertragspartnern zukommen.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Eine Kündigung muss bis zum 3. Werkttag eines Monats bei uns eingehen.

Die Durchführung der großen und kleinen Hausordnung obliegt unseren Mietern.

Damit Sie Betriebskosten sparen und keine externe Firma mit der Reinigung beauftragt werden muss, beteiligen Sie sich bitte alle regelmäßig und vollständig der Reinigung der Allgemeinflächen in Ihrem Mehrfamilienhaus.
Alle Regelungen zur Reinigung des Hauses und des Grundstücks finden Sie in der Hausordnung. Sie ist rechtsverbindlicher Bestandteil Ihres Mietvertrags.

Sollte in Ihrem Objekt kein externer Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt sein, sind Sie als Mieter dafür verantwortlich. Dem Winterdienstplan können Sie entnehmen, wann welche Mietpartei im Bedarfsfall mit dem Winterdienst an der Reihe ist. Es erfolgt ein täglicher Wechsel bei der Durchführung, je nach Lage Ihrer Wohnung.

Im Wesentlichen sind die Zugangswege zu den Hauseingängen und ein Teil der Verbindungswege zu räumen

Wenn in Ihrem Objekt eine Fremdfirma beauftragt ist, müssen Sie als Mieter:in bis auf Widerruf den Winterdienst nicht ausführen.

Abschließend möchten wir auf die Wichtigkeit des Räumdienstes hinweisen. Sollte jemand wegen eines nicht durchgeführten Winterdienstes zu Schaden kommen, kann dies umfangreiche Folgen haben. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, für Erledigung des Winterdienstes Sorge zu tragen.

Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes zugegangen sein.

Der Abrechnungszeitraum ist kalenderjährlich (01.01.-31.12.).

Wenn Sie ein Einfamilienhaus beziehen, können Sie Ihre benötigten Mülltonnen über behaelterverwaltungtsk.karlsruhe.de bestellen.

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, übernehmen wir das gerne für Ihre Hausgemeinschaft.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Sachbarbeiterin in der Wohnversorgung.

Wohnungsbewerbung

Rüppurr, Bulach, Daxlanden und Grünwinkel.

Voraussetzung für die Wohnungsbewerbung ist eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.

Informieren Sie sich über freie Wohnungen und Häuser, die monatlich auf der Website unter Wohnungsangebote veröffentlicht werden.

Mitglieder ab Eintrittsdatum 21.09.2023 haben eine 3-jährige Wartefrist bevor sie sich bewerben dürfen.

Die Vergabe erfolgt nach der Dauer der Mitgliedschaft.

Es reicht aus wenn ein Bewerber bereits Mitglied ist.

Bitte beachten Sie die in den Exposés angegeben Personekreise der jeweiligen Objekte.

Grundsätzlich gilt aber:

1-Personen-Haushalte: möglich für 1- und 2-Zimmer-Wohnungen / kleine 3-Zimmer-Wohnungen

2-Personen-Haushalte: möglich für 2 – 3-Zimmer-Wohnungen oder Häuser

3-Personen-Haushalte: möglich für 3 – 5-Zimmer-Wohnungen oder Häuser

4- und mehr Personen-Haushalte: möglich für 4- 5 Zimmer-Wohnungen oder Häuser

5- und mehr Personen-Haushalte: möglich ab 6 Zimmer-Wohnungen oder Häuser

Personen, die in den Haushalt aufgenommen werden sollen (Eltern, Geschwister, erwachsene Kinder mit Ihren Familien u.a.), werden nicht auf die Personenzahl angerechnet.
Kinder werden grundsätzlich nur bis zum 25. Lebensjahr der Personenzahl zugerechnet, müssen dauerhaft im künftigen Haushalt leben und dort auch gemeldet werden.

Vorhandene negative Schufa-Einträge können zur Nichtberücksichtigung bei der Vergabe führen.

Die Vergabesitzung findet in der regel 2 Wochen nach Bewerbungsschluss statt.
Wir informieren JEDEN Bewerber über das Ergebnis.

Nein.
Sie können sich nur für sich selbst bewerben und auch nur, wenn Sie die Wohnung selbst beziehen und nutzen.

Gästewohnungen und Gemeinschaftsräume

Ja, wir stellen die Gästewohnungen gerne allen zur Verfügung.

Leider nicht. Unser Gemeinschaftsraum steht ausschließlich für regelmäßige Kursangebote zur Verfügung.