Sie fragen, wir antworten
Warum eigentlich dieser ganze Genehmigungsaufwand?
Warum gibt es eigentlich eine Gartenordnung und eine Hausordnung?
Weil es sonst schnell chaotisch wird - und aus gepflegten Quartieren eine Ansammlung individueller Einzellösungen entsteht, die am Ende niemandem gefallen.
Sichtschutz hier, Gartenhütte dort, dazu ein Brunnen, eine Markise, ein Balkonkraftwerk oder ein Treppenlift – viele Wünsche sind nachvollziehbar und oft auch sinnvoll. Unsere Bewohner bringen unterschiedliche Ideen, Lebensstile und Bedürfnisse mit - genau das macht die Quartiere lebendig und besonders. Diese Individualität soll erhalten bleiben. Gleichzeitig braucht es einen verlässlichen Rahmen, damit aus Vielfalt kein Durcheinander wird. Im Kern geht es immer um bauliche Veränderungen, Eingriffe in die Gebäude oder alles, was das äußere Erscheinungsbild beeinflusst.
Dafür sind (mietvertraglich geregelt) Genehmigungen verpflichtend. Unsere Genehmigungen erfolgen grundsätzlich mit Rückbauverpflichtung - der ursprüngliche Zustand muss bei Auszug wiederhergestellt werden.
Das wirkt auf den ersten Blick umständlich, hat aber gute Gründe, nämlich …
Gleichbehandlung
Klare Regeln sorgen zuerst für Gleichbehandlung. Niemand soll Vorteile haben, nur weil er schneller handelt oder kreativer improvisiert.
Denkmalschutz
Auch rechtliche Vorgaben spielen eine Rolle. Insbesondere in unserem Quartier Rüppurr greifen denkmalschutzrechtliche Bestimmungen, die bestimmte Veränderungen schlicht nicht erlauben
oder genau regeln.
Einheitliches Erscheinungsbild
Ein einheitliches Erscheinungsbild trägt wesentlich zur Wohnqualität bei. Gepflegte Häuser und abgestimmte Außenanlagen schaffen ein Umfeld, in dem sich alle wohlfühlen.
Kosten vermeiden
Nicht zuletzt schützen Standards die Gemeinschaft vor unnötigen Kosten. Einheitliche Ausstattungen erleichtern Instandhaltung und verhindern, dass Rückbauten später auf Kosten aller erfolgen.
Hundehaltung wird in der Regel erlaubt, solange keine Störungen entstehen, die Anzahl der Tiere zur Wohnungsgröße passt und es sich nicht um Listenhunde handelt.
Untervermietung ist eingeschränkt ebenfalls möglich - allerdings nur für einen Teil der Wohnung, mit einem klaren Untermietvertrag, einem entsprechenden Zuschlag und ohne Gewinnerzielung. Wichtig bleibt
dabei immer: Die Wohnungen der Genossenschaft stehen in erster Linie den Mitgliedern zur Verfügung. Dieser Grundsatz prägt den genossenschaftlichen Auftrag und sichert langfristig fairen Wohnraum für die Gemeinschaft.
Der Weg zur Genehmigung ist unkompliziert: Eine formlose E-Mail an unsere Technische Abteilung oder das Vermietungsteam im Bestandmanagement reicht in den meisten Fällen aus.
Bei Fragen zu Genehmigungen wenden Sie sich gerne an uns.