Sie haben den Wunsch, bei der Gartenstadt eine Wohnung oder ein Haus zu mieten?
So gehen Sie richtig vor:
Informieren Sie sich über freie Wohnungen und Häuser, die monatlich angeboten werden direkt hier auf der Webseite. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel jeweils in der letzten Woche eines Monats (Dienstag-Dienstag, 12 Uhr).
Um sich auf die freien Wohnungen bewerben zu können, ist es notwendig ein Bewerberprofil auf dem Portal unseres Kooperationspartners Immomio anzulegen. Wir weisen darauf hin, dass ein unvollständiges Bewerberprofil sowie die ausstehende Besichtigung des Objektes in der Bewerberphase zur Nicht-Berücksichtigung bei der Vergabe führen kann.
Bewerbungen werden nur von Mitgliedern angenommen.
Mitglieder ab Eintrittsdatum 21.09.2023 haben eine 3-jährige Wartefrist bevor sie sich bewerben dürfen.
Bewerben können Sie sich für:
- 1-Personen-Haushalte: möglich für 1- und 2-Zimmer-Wohnungen / kleine 3-Zimmer-Wohnungen
- 2-Personen-Haushalte: möglich für 2 – 3-Zimmer-Wohnungen oder Häuser
- 3-Personen-Haushalte: möglich für 3 – 5-Zimmer-Wohnungen oder Häuser
- 4- und mehr Personen-Haushalte: möglich für 4- 5 Zimmer-Wohnungen oder Häuser
- 5- und mehr Personen-Haushalte: möglich ab 6 Zimmer-Wohnungen oder Häuser
Personen, die in den Haushalt aufgenommen werden sollen (Eltern, Geschwister, erwachsene Kinder mit Ihren Familien u.a.), werden nicht auf die Personenzahl angerechnet.
Kinder werden grundsätzlich nur bis zum 25. Lebensjahr der Personenzahl zugerechnet, müssen dauerhaft im künftigen Haushalt leben und dort auch gemeldet werden.
Wenn Sie Ihre Bewerbung abgesendet haben, erhalten Sie (nach der Ausschreibung) eine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Für die Besichtigung benötigen Sie Ihren Mitgliedsausweis.
Ihre Wohnungsbewerbung können wir nur berücksichtigen, wenn sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei uns eingegangen ist.
Die Vergabeentscheidung für die Wohnungen oder Häuser trifft der Vorstand nach Beratungen mit dem Wohnungsvergabeausschuss des Aufsichtsrates. Berücksichtigen können wir Ihre Bewerbung nur, wenn Sie Mitglied der Genossenschaft sind. Bei mehreren Vertragspartnern müssen alle Vertragspartner Mitglied sein/ werden. Das Hauptkriterium für die Vergabe nach Erfüllung aller vorstehenden Kriterien ist die Dauer der Mitgliedschaft.
Vorhandene negative Schufa-Einträge können zur Nichtberücksichtigung bei der Vergabe führen.