Sie haben den Wunsch, bei der Gartenstadt eine Wohnung oder ein Haus zu mieten? 
So gehen Sie richtig vor:

Informieren Sie sich über freie Wohnungen und Häuser, die monatlich angeboten werden in unserem Kundenzentrum oder direkt hier auf der Webseite. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel jeweils in der vorletzten bzw. letzten Woche eines Monats und der Folgewoche. Gerne senden wir Ihnen die Angebote auch zu. Bitte rufen Sie unsere MitarbeiterInnen im Bestandsmanagement unter 0721 / 9 88 21-31, -32, -35 oder -36 an.

Für die Besichtigung benötigen Sie Ihren Mitgliedsausweis.

Bewerben können Sie sich für:

  • 1-Personen-Haushalte: möglich für 1- und 2-Zimmer-Wohnungen / kleine 3-Zimmer-Wohnungen
  • 2-Personen-Haushalte: möglich für 2 – 3-Zimmer-Wohnungen oder Häuser
  • 3-Personen-Haushalte: möglich für 3 – 5-Zimmer-Wohnungen oder Häuser
  • 4- und mehr Personen-Haushalte: möglich für 4- 5 Zimmer-Wohnungen oder Häuser
  • 5- und mehr Personen-Haushalte: möglich ab 6 Zimmer-Wohnungen oder Häuser

Personen, die in den Haushalt aufgenommen werden sollen (Eltern, Geschwister, erwachsene Kinder mit Ihren Familien u.a.), werden nicht auf die Personenzahl angerechnet.
Kinder werden grundsätzlich nur bis zum 25. Lebensjahr der Personenzahl zugerechnet, müssen dauerhaft im künftigen Haushalt leben und dort auch gemeldet werden.

Dem Wohnungsangebot entnehmen Sie bitte die Besichtigungszeiten der Objekte, die für Sie nach Lage, Ausstattung und Nutzungsgebühr in Betracht kommen. Ihr Mitgliedsausweis ist Ihre Legitimation gegenüber dem jetzigen Wohnungsinhaber, die Wohnung oder das Haus zu besichtigen.

Nach der Besichtigung bewerben Sie sich bitte schriftlich um die Wohnungen oder Häuser, die Ihnen zusagen würden. Sie können sich um mehrere Objekte aus der Ausschreibung bewerben. Bitte geben Sie uns mit Ihrer Bewerbung folgende Informationen:

  • Ihre Adresse mit Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
  • die Straße und Hausnummer der Wohnungen, um die Sie sich bewerben wollen
  • die Gründe, die Sie für Ihren Wunsch auf Wohnungswechsel haben
  • Kopie der letzten beiden Gehaltsabrechnungen, bzw. des aktuellen Einkommens

Ihre Wohnungsbewerbung können wir nur berücksichtigen, wenn sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei uns eingegangen ist.

Die Vergabeentscheidung für die Wohnungen oder Häuser trifft der Vorstand nach Beratungen mit dem Wohnungsvergabeausschuss des Aufsichtsrates. Berücksichtigen können wir Ihre Bewerbung nur, wenn Sie Mitglied der Genossenschaft sind. Bei mehreren Vertragspartnern müssen alle Vertragspartner Mitglied sein/ werden.  Das Hauptkriterium für die Vergabe nach Erfüllung aller vorstehenden Kriterien ist die Dauer der Mitgliedschaft.

Vorhandene negative Schufa-Einträge können zur Nichtberücksichtigung bei der Vergabe führen.

Nach einer Frist von ca. 2 Wochen (auf den Bewerbungsschluss gerechnet) erhalten alle Bewerber einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis der Wohnungsvergabe.

Bewerbungsformular

Merkblatt: Wie bewerbe ich mich?