Aktuelle Information zum TV Kabelanschluss

WICHTIGE Informationen zu Ihrem Kabel-TV-Anschluss in den Wohnungen und Häusern der Gartenstadt:

 

  • Hier können Sie Ihren Vertrag zum Kabelanschluss bequem online abschließen:
    www.pyur.com

 

Änderung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG)

Der Bundestag hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) zum 1. Dezember 2021 geändert. Mit der Einführung des TKG-MoG beabsichtigt der Gesetzgeber, die Wahlmöglichkeiten der Mieter im Hinblick auf TV- und Multimediaanbieter zu erweitern und einen fairen Wettbewerb zu fördern. (Das TKG-MoG schreibt dann vor, dass die TV-Kabelgebühren spätestens ab dem 01. Juli 2024 nicht mehr über die Betriebskosten/Mietnebenkosten abgerechnet werden dürfen.) Dies bedeutet, dass jede Mietpartei spätestens ab dem 01. Juli 2024/ab diesem Zeitpunkt selbst über den TV- und Multimediaanbieter entscheiden kann und muss und wir dies leider auch trotz günstigen Rahmenvertrages nicht mehr für Sie übernehmen können bzw. dürfen.

 

Das ist unsere Lösung für Sie:

Wir werden die Änderung bereits zum 01. Mai 2024 vornehmen und zu diesem Datum die aktuellen TV-Kabelgebühren in Höhe von monatlich 10,50 € aus Ihrer Gesamtmiete streichen.

Falls Sie keinen SEPA-Lastschrifteinzug bei uns hinterlegt haben, passen Sie bitte Ihre Mietzahlungen zum 01. Mai 2024 entsprechend an.

Das TV Breitbandkabelnetz der Gartenstadt Wohnungen und Häuser ist Eigentum der Genossenschaft und wird weiterhin ausschließlich über unseren Kooperationspartner PYÜR betrieben.
Sie können alternativ natürlich einen DSL Vertrag über Ihre Telefonleitung mit einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

Damit Sie Ihre Anschlüsse auch weiterhin bequem nutzen können, haben wir für die Zeit danach eine neue günstige Rahmenvereinbarung mit PYÜR abgeschlossen, welche Sie für sich nutzen können.
PYÜR wird also auf Sie zukommen und Ihnen direkt einen Einzelertrag für die identische Leistung Kabelfernsehen zum Preis von monatlich 10,00 € anbieten.

Sofern Sie sich für die Fortführung der TV Versorgung durch PYÜR entscheiden, ändert sich bei Ihrem bislang gewohnten Fernsehangebot nichts. Sie müssen am Umstellungstag nicht Zuhause sein, Sie benötigen keine neuen Empfangsgeräte und ein Sendersuchlauf oder andere Änderungen an den Einstellungen oder Verkabelungen müssen nicht vorgenommen werden. Nach Buchung eines TV-Vertrages empfangen Sie Ihr Kabelfernsehen in gewohnter Weise.

Sollten Sie dieses Angebot von PYÜR nicht wahrnehmen wollen, wird Ihr bisheriger TV-Kabelanschluss bzw. Breitbandanschluss leider stillgelegt.

 

Zum 01.05. sollte eine der folgenden Entscheidungen getroffen sein:

  1. Sie möchten nach dem 01.05. kein Kabelfernsehen mehr nutzen
    -> nichts tun.
    (in diesem Fall verlieren Sie auch die Nutzungsvoraussetzung für den vollumfänglichen Gebrauch eventuell zusätzlich gebuchter TV-Produkte (z.B. HDTV).
    Internet- oder Telefonieprodukte sind von der Umstellung nicht betroffen.
  2. Sie sind Preis und/oder dem Angebot von PYÜR nicht zufrieden
    -> DSL-Vertrag mit anderem Anbieter (bspw. Telekom oder Vodafone, etc.)
  3. Sie möchten weiterhin Fernsehen über den Kabelanschluss empfangen
    -> Vertrag mit PYÜR. Ihr eigener Vertrag wird erst nach der Umstellung berechnet.
    Sie müssen sich also keine Sorgen um doppelte Kosten machen.

Wir werden Sie mit PŸUR gemeinsam weiterhin zur Umstellung informieren. Achten Sie daher bitte auf Ihre Post und Aushänge im Haus.