Aktuelle Konditionen (ab 01. August 2024)
Zinssätze p.a. für Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von:
- 3 Monaten 0,50 %
- 12 Monaten 1,30 %
- 24 Monaten 2,10 %
- 36 Monaten 2,50 %
- 48 Monaten 2,90 %
- alle hier aufgezählten Zinssätze sind variabel
Zinssätze p.a. für Festzinsparen bei einer Laufzeit von:
ab Einlage von 3.000 €
- 1 Jahr 2,70 %
- 2 Jahre 2,80%
- 4 Jahre 2,90 %
- 5 Jahre 3,20 %
Konditionen für Kinder-und Jugendsparen (nur für Mitglieder und bis zur Volljährigkeit):
- Zinssatz 0,50% p.a. (variabel)
- Sonderzins zusätzlich 1,0% p.a. bis zu einer Einlage von 10.000,00 €
Konditionen für VL-bzw. Ratensparverträge (bei einer Laufzeit von 6-7 Jahren):
- fester Zinssatz 1,00 % p.a.
- einmaliger Bonus 6,00 % auf die eingezahlten Sparraten
Den Referenzzinssatz für Sparverträge finden Sie unter www.Bundesbank.de
Überprüfungsstichtag eines Jahres ist der 01.01., Anpassungsstichtag eines Jahres der 01.03.
Sichere Geldanlagen:
Die Gartenstadt Karlsruhe eG ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen.
Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.
Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste.
Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch "Statut und Grundsätze – Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen" geregelt; Statut und Grundsätze werden Ihnen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
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