QVS

QVS Verkehrssicherungspflicht im Bestand
Begehungen ab Februar 2024

Als Eigentümer sind wir für die Verkehrssicherungspflicht der Grundstücke und Gebäude zuständig.


Diese beinhaltet potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Anforderung der Überwachung zur Verkehrssicherheit im Wohnungsbestand ist in Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Normen und den ‘‘Allgemein anerkannten Regeln der Technik‘‘ festgelegt.


Wie auch in den letzten Jahren, werden die Begehungen der allgemein zugänglichen Bereiche im Frühjahr 2024 durch die Qualitätsgemeinschaft Verkehrssicherung aus Hannover (QVS) durchgeführt.


Begehungen der Wohnungen und Häuser sind nicht vorgesehen – allerdings ist es notwendig, die Grundstücke/ Gärten zu betreten.
Die Mitarbeiter der Firma QVS werden sich durch eine Vollmacht ausweisen.